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Zahlungsbedingungen & Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Strand Hochzeit Seychellen
Hochzeit am Strand

Zahlungsregelung

1. Vertragsabschluss und Anzahlung

Mit der Unterzeichnung des Vertrags wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtkosten fällig. Diese Anzahlung sichert das Datum und beginnt die Planungsarbeiten. Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten.

2.⁠ ⁠Restzahlung
Der verbleibende Restbetrag von 50 % der Gesamtkosten ist bei Ankunft auf den Seychellen oder spätestens einen Tag vor der Hochzeit fällig. Diese Zahlung stellt sicher, dass alle Buchungen und Dienstleistungen final bestätigt und ordnungsgemäß durchgeführt werden.

 

3. Zahlungsmodalitäten für Hochzeiten ab 5.000 Euro

Für Hochzeiten mit einem Gesamtwert von 5.000 Euro oder mehr gelten gesonderte Zahlungsbedingungen:
   •    50 % Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung zur Sicherung des Termins und Beginn der Planungsarbeiten.
   •    30 % Teilzahlung spätestens drei Monate vor dem Hochzeitstermin, um die laufenden Planungskosten sowie die Sicherung aller Dienstleistungen zu gewährleisten.
   •    20 % Restzahlung bei Ankunft auf den Seychellen oder spätestens einen Tag vor der Hochzeit, um die endgültige Bestätigung aller Buchungen sicherzustellen.

4. Zahlungsarten

Zahlungen können per Überweisung, Bar in Euro oder bei Zahlung mit Kreditkarte berechnen wir zusätzlich 3 % Bankgebühren. Barzahlungen sind nach vorheriger Absprache ebenfalls möglich.

 

5. Stornierungsbedingungen

Im Falle einer Stornierung der Hochzeit wird die 50%ige Anzahlung nicht erstattungsfähig sein. Bei einer Stornierung weniger als drei Monate vor dem Hochzeitstermin werden 100% der Gesamtkosten berechnet.

6. Sonderkosten und nachträgliche Änderungen

Sobald ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt und die gewünschte Hochzeitslocation verbindlich bestätigt wurde, gilt dieser Kostenvoranschlag als verbindlich. Änderungswünsche, wie z. B. ein Wechsel der Location, eine Änderung des Setups, der Dienstleister oder sonstiger gebuchter Leistungen, können nur nach Verfügbarkeit und gegen Aufpreis berücksichtigt werden.

In solchen Fällen behalten wir uns vor, entweder die entsprechenden Mehrkosten separat in Rechnung zu stellen.

Wünscht das Brautpaar nachträglich einen anderen Fotografen, dessen Preis vom ursprünglich kalkulierten Honorar abweicht, wird die Differenz vom Brautpaar getragen. Gleiches gilt für alle anderen externen Dienstleister, sofern diese vom Kunden nachträglich geändert werden.

7. Verzugszinsen

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Zudem behalten wir uns das Recht vor, weitere Planungstätigkeiten bis zur Begleichung der ausstehenden Zahlungen auszusetzen.

 

8. Einverständniserklärung

Mit Unterzeichnung des Vertrags erklären sich beide Parteien mit den oben genannten Zahlungsregelungen einverstanden.Diese Zahlungsregelung stellt sicher, dass sowohl der Wedding-Planer als auch das Brautpaar Klarheit über die finanziellen Aspekte der Hochzeitsplanung haben und eine reibungslose Organisation gewährleistet ist.

Für Fragen zu den Zahlungsbedingungen oder bei besonderen Zahlungswünschen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

9.⁠ ⁠Zusätzliche Gebühren für Hochzeiten in Naturschutzgebieten und Nationalparks

Sollte die Hochzeit in einem Naturschutzgebiet oder Nationalpark, wie z. B. dem L’Union Estate Park (Anse Source d’Argent) oder anderen geschützten Stränden und Gebieten, stattfinden, fallen zusätzliche Gebühren an.
   •    Für den L’Union Estate Park ( La Digue ) beträgt die Eintrittsgebühr aktuell 15 Euro pro Person.
   •    Weitere Nationalparks oder geschützte Strände können ebenfalls gesonderte Gebühren verlangen, die vom Brautpaar zu tragen sind.
   •    Diese Gebühren müssen vorab entrichtet werden, um einen reibungslosen Ablauf der Hochzeit sicherzustellen.

10.⁠ ⁠Ausschluss nachträglicher Reklamationen und Rückerstattungen
Nach vollständiger Durchführung der Hochzeit und erfolgter Bezahlung sämtlicher vereinbarter Leistungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder nachträgliche Änderungen.

Sobald die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht und von den beteiligten Dienstleistern wie vereinbart umgesetzt wurden, gelten diese als ordnungsgemäß erfüllt. Eine nachträgliche Beanstandung einzelner Leistungen ist ausgeschlossen, sofern keine gravierenden, schriftlich belegbaren Mängel vorliegen.

Die individuelle Wahrnehmung von Geschmack, Stil oder persönlichen Erwartungen stellt keinen Reklamationsgrund dar, wenn die vereinbarten Leistungen entsprechend der Beschreibung erbracht wurden.

Wir danken für Ihr Vertrauen und freuen uns, gemeinsam unvergessliche Momente geschaffen zu haben.

11.⁠ ⁠Nutzung von Bildmaterial bei kostenfreien Upgrades
Wenn SOMMER’S Weddings & Events dem Brautpaar ein kostenfreies Upgrade gewährt – wie z. B. zusätzliche Dekoration, aufwändigeres Setup oder sonstige erweiterte Leistungen – und dieses Upgrade beiderseitig schriftlich oder mündlich vereinbart wurde, gilt im Gegenzug eine Nutzungserlaubnis der während der Hochzeit entstandenen Bildmaterialien durch SOMMER’S Weddings & Events als erteilt.

Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung von Fotos und ggf. Videos für Werbezwecke, z. B. auf der offiziellen Website, in Social-Media-Kanälen (Instagram, Facebook etc.), in Präsentationen, Printprodukten oder sonstigen Marketingformate

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zivilhochzeiten 

Auf den Seychellen gelten spezielle Bestimmungen für standesamtliche Hochzeiten, insbesondere in Bezug auf die Terminierung und eventuelle Zusatzgebühren für Zeremonien außerhalb der regulären Arbeitszeiten.

1.⁠ ⁠Standesamtliche Trauungen – Allgemeine Bestimmungen
   •    Zivilhochzeiten auf den Seychellen werden in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr durchgeführt.
   •    Die genaue Uhrzeit der Zeremonie wird üblicherweise erst kurz vor dem Hochzeitstag von der zuständigen Behörde bestätigt und hängt von der Verfügbarkeit der Standesbeamten ab.
   •    Trauungen im Standesamt finden meist am frühen Morgen statt, während Strandhochzeiten bevorzugt zwischen 11:00 und 16:00 Uhr durchgeführt werden.

2.⁠ ⁠Zusatzgebühren für Hochzeiten außerhalb der regulären Zeiten

Für Hochzeiten, die außerhalb der üblichen Arbeitszeiten stattfinden, fallen folgende zusätzliche Gebühren an:
   •    Zeremonien nach 16:00 Uhr oder nachts: Aufpreis von 200 Euro.
   •    Hochzeiten an Wochenenden (Samstag & Sonntag): Aufpreis von 200 Euro.
   •    Trauungen an gesetzlichen Feiertagen: Aufpreis von 200 Euro.

3.⁠ ⁠Besondere Hinweise
   •    Bei Hochzeiten an Wochenenden oder Feiertagen ist eine frühzeitige Planung und Anmeldung erforderlich.
   •    Alle anfallenden Gebühren müssen vorab beglichen werden.
   •    Änderungen oder spezielle Wünsche bezüglich der Zeremonie sollten rechtzeitig mit dem Hochzeitsplaner abgestimmt werden.

Diese Bestimmungen stellen sicher, dass Ihre Hochzeit auf den Seychellen reibungslos abläuft und alle administrativen Anforderungen erfüllt sind. Für weitere Fragen oder individuelle Wünsche stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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